für die Zusammenarbeit mit Interessenten für Immobilien: Dietmar Kressin Immobilien-Marketing UG (haftungsbeschränkt) nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden, zusammen mit der Angebotsbeschreibung, Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarungen zwischen Dietmar Kressin Immobilien-Marketing UG (haftungsbeschränkt) i.G., Dietmar Kressin (im folgenden Vermittler genannt) und dem Angebotsempfänger.
1. Angebot
Der Vermittler ist vom Verkäufer oder einem berechtigten Dritten beauftragt worden, das Objekt zu den im Angebot genannten Bedingungen anzubieten. Die im Angebot gemachten Angaben beruhen ausschließlich auf Informationen des Verkäufers. Der Vermittler hat sich um richtige und vollständige Information bemüht, kann jedoch nicht für die Angaben des Verkäufers haften. War das Angebot dem Interessenten schon bekannt, so ist dies dem Vermittler innerhalb von 7 Tagen ab Zugang des Angebotes oder des Nachweises schriftlich, unter Angabe des Namens des Voranbieters und des Datums des Vorangebots, mitzuteilen, andernfalls gilt das Angebot des Vermittlers im Falle eines Vertragsabschlusses zumindest als mitursächlich für den Erfolg und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung an den Vermittler. Das Angebot ist nur für den im Anschreiben benannten Adressaten bestimmt. Es ist vom Empfänger vertraulich zu behandeln und darf Dritten nicht ohne Zustimmung des Vermittlers zugänglich gemacht werden. Der Vermittler ist berechtigt Schadensersatzansprüche in Höhe der vollen Nachweis- und Vermittlungsprovision gemäß Ziffer 2. dieser AGB gegenüber dem Angebotsempfänger geltend zu machen, sofern ihm durch den Bruch der Vertraulichkeit ein Schaden entstanden ist.
2. Provision
Sofern keine gesonderte individuelle Vereinbarung unter Beachtung der Schriftform über die Fälligkeit der Provision getroffen wurde, gelten die nachstehenden Bedingungen. Mit dem Tag des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages entsteht der Provisionsanspruch des Vermittlers und ist zur Zahlung fällig. Der Interessent hat dem Vermittler, für den Nachweis oder die Vermittlung des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages, Vermittlercourtage zu zahlen. Deren Höhe beträgt 3% des notariellen Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Kauf. Sofern das Angebot ausdrücklich einen anderen Provisionssatz ausweist, so ist dieser als Berechnungsgrundlage zu verwenden. Die Höhe der Provision errechnet sich aus dem Kauf oder dem Gesamtwert des Objekts einschließlich etwaiger Einrichtungsablösen, Hypothekenübernahmen etc. Beim Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Kapitalbarwert der Rente. Ist bei der Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten ein Kaufpreis nicht vereinbart, gilt der Kapitalbarwert des Erbbaurechts als Bemessungsgrundlage für den Provisionsanspruch. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Angebotsempfänger den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weiter gibt und dieser den notariellen Kaufvertrag abschließt.
3. Gleichwertigkeit
Dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrages gleichwertig ist auch ein anderer als der angebotene Vertrag, sofern dieser inhaltlich identisch ist mit dem ursprünglich angebotenen Vertrag. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch. Dasselbe gilt, wenn der tatsächlich geschlossene notarielle Kaufvertrag inhaltlich vom Angebot abweicht, aber wirtschaftlich den gleichen Erfolg erzielt wird oder ein notarieller Kaufvertrag über ein anderes, ebenfalls dem Verkäufer bzw. Vermieter gehörendes, Objekt zustande kommt, wenn der Vermittler im Rahmen des Auftrags den Nachweis zum Abschluss des entsprechenden Vertrages mit dem Auftraggeber oder die Benennung des Vertragspartners ermöglicht hat.
4. Dritte Parteien
Der Provisionsanspruch gegenüber dem Vermittler wird auch dann fällig, wenn der notarielle Kaufvertrag mit einer anderen Partei als dem Angebotsempfänger zustande kommt, die mit letzterem jedoch in einem besonders engen persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht. Für den Fall, dass zwischen einem Dritten und dem Verkäufer des Objekts ein Vertrag zustande kommt, haftet der Empfänger des Angebots auch dann für die vereinbarte Provision, falls sich der Empfänger auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruches beruft. Der Empfänger des Angebots ist dem Vermittler uneingeschränkt auskunftspflichtig darüber, ob und inwieweit welche dritte Personen von dem Angebot Kenntnis erlangt haben bzw. haben können.
5. Vertragsabschluss
Der Vermittler hat Anspruch auf Teilnahme am Termin für die notarielle Beurkundung und auf eine Ausfertigung der notariellen Kaufurkunde.
6. Haftung
Die Angebote des Vermittlers sind freibleibend. Zwischenverkauf, ‑vermietung oder ‑verpachtung bleiben dem Objektanbieter ausdrücklich vorbehalten, sofern hierüber keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Die Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers bzw. Dritter erstellt. Der Vermittler hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.
7. Sonstiges
Der Angebotsempfänger bestätigt abschließend, dass sonstige stillschweigende oder mündliche Nebenabreden über die Inhalte des Angebotes hinaus nicht getroffen wurden und zusätzliche Vereinbarungen nur bei schriftlicher Bestätigung Gültigkeit erlangen. Der Vermittler nimmt keine Zahlungen für Verkäufer in Empfang. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermittlers. Gerichtsstand ist, soweit der Kaufinteressent Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik hat, der Sitz des Vermittlers.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingung ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten solche Regelungen, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Sinn und Zweck der gewollten Regelungen am nächsten kommen.
Dietmar Kressin Immobilien-Marketing UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftsführer: Dietmar Kressin
Hansestr. 21
18182 Bentwisch
Telefon: 0171 4830995
E‑Mail: dk@immo-dk.com
St.-Nr.081/107/00246
Immobilienmakler nach § 34 c GewO
Diese Erlaubnis wurde durch das Gewerbeamt Rostocker Heide erteilt.